Allgemeine Geschäftsbedingungen für Feststellenvermittlung

1. Allgemeines

Wenn Sie sich entscheiden, die Dienstleistungen der Workplanet Personalvermittlung GmbH in Anspruch zu nehmen, garantieren wir Ihnen, unsere Mandatsstrategie gezielt und erfolgreich für Sie einzusetzen. Unsere ganze Kraft und Aufmerksamkeit gilt der Erfüllung Ihres Auftrages. Wir garantieren Ihnen eine effiziente und erfolgversprechende Vorgehensweise.

2. Vorgehen

Workplanet Personalvermittlung selektioniert und rekrutiert geeignete Mitarbeiter gemäss Anforderungsprofil für den Kunden. Anhand Ihres Stellen- und Anforderungsprofils werden Ihnen aktuelle BewerberInnen präsentiert. Wir legen grössten Wert darauf, dass unsere Kandidaten Ihrem gewünschten Profil entsprechen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag auf Personalvermittlung zwischen Workplanet und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als Telefax oder als E-Mail gewahrt. Der Vertrag auf Personalvermittlung kann ersatzweise auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung stillschweigend geschlossen werden, wenn der Auftraggeber mit einem von Workplanet durch Zusenden des Dossiers vermittelten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschliesst. Die AGB gelten in jedem Fall.

4. Erfolgshonorar

4.1. Vollbeschäftigung

Erst beim erfolgreichen Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem unserer Kandidaten / Kandidatinnen bezahlen Sie entsprechend der gewünschten Qualifikation ein Honorar.

Es gelten folgende Tarife und Konditionen (exkl. MwSt):

bis CHF 50ˈ000,00 - 10% des Bruttojahressalärs

bis CHF 60ˈ000,00 - 11% des Bruttojahressalärs

bis CHF 85ˈ000,00 - 12% des Bruttojahressalärs

bis CHF 120ˈ000,00 - 14% des Bruttojahressalärs

bis CHF 150ˈ000,00 - 16% des Bruttojahressalärs

ab CHF 150ˈ000.00 - 18% des Bruttojahressalärs

Das jährliche Bruttosalär versteht sich inklusive 13. Monatssalär, Gratifikation, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni usw..

Für die erfolgreiche Vermittlung von Fachpersonal mit FA OP und Intensiv sowie für TOA´s / OTA´s wird ein Zuschlag von CHF 2ˈ500.00 zusätzlich zum Tarif erhoben.


4.2. Teilzeitanstellung

Das prozentuale Teilzeiteinkommen wird auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet; das Honorar berechnet sich anschliessend wie obenstehend gemäss Ziff. 4.1. Das heisst, dass z.B. bei einer Beschäftigung von 80% bei der Berechnung des Honorars von der Basis des Jahressalärs von 100% ausgegangen wird. Beträgt die Teilzeitanstellung weniger als 65% der Vollbeschäftigung, werden 50 % (1/2) des Honorars basierend auf dem theoretischen Bruttojahressalär bei Vollbeschäftigung in Rechnung gestellt. Geht der Auftraggeber mit einem von Workplanet vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres seit der letzten schriftlichen Präsentation ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist das Honorar gemäss dieser Ziff. 4. geschuldet. Der Auftraggeber schuldet Workplanet das Honorar, falls er im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages direkt oder indirekt Daten des Kandidaten an einen Dritten weiterleitet oder den Kandidaten direkt oder indirekt dazu auffordert, sich bei einem Dritten zu melden.

5. Garantie

Wird der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers innerhalb der Probezeit aus Qualitätsgründen oder seitens des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen aufgelöst, werden wir Ihnen einen Teil des Honorars wie folgt zurückerstatten: 50% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 1. Monat 25% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 2. Monat 10% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 3. Monat Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch das Verschulden des Arbeitgebers seine Stelle nicht antreten kann. Auch sind Kosten für besondere Leistungen von dieser Regelung ausgeschlossen.

6. Personalsuchauftrag

Workplanet entwirft individuell die Inserate und ist zuständig für deren Abwicklung. Unsere Auslagen (z. B. für Inserate und deren allfällige Zusatzkosten, graphologische, fachtechnische Gutachten, Reisespesen und das Ausarbeiten von individuellen Arbeitsverträgen) belasten wir zu Selbstkosten.

7. Zahlungsbedingungen

Das Mandatshonorar nebst allfälligen Zusatzkosten für Auslagen ist innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss rein netto zahlbar.

8. Schutzbestimmung

Die Workplanet verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Sämtliche Informationen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder des Bewerbers weitergegeben. Der Kunde gewährt der Workplanet während der Dauer eines Jahres ab der ersten Präsentation eines Bewerbers einen Kundenschutz. Er schuldet der Workplanet die Honorare in vollem Umfang, wenn innert der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Bewerber zustande kommt. Die Workplanet haftet nicht für Schäden, die durch eine vermittelte Person entstanden sind.

9. Inkrafttreten

Die allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Beginn der Zusammenarbeit zwischen der Workplanet Personalvermittlung GmbH und dem Auftraggeber in Kraft.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zug.

Zug, 01.01.2019


Die AGB können Sie als *.pdf hier anschauen und downloaden.


Luzern, workplanet, Personalvermittlung

Meinungen      

Januar 2021

Nach dem ersten, freundlichen Gespräch hatte ich volles Vertrauen! 
Zuverlässig, professionell, schnelle Abwicklung!
Und auch in  vielen anderen Fragen sehr hilfsbereit.
Im Vordergrund steht nicht das Geld sondern ein zufriedener Kunde!
Ich war und bin rundum zufrieden.
Vielen Dank

Viktoria Trojan, Pflegefachfrau 


November 2020

„Frau Ponader hat immer ein offenes Ohr für berufliche aber auch private Anliegen. Ich habe mich immer zu jeder Zeit gut betreut gefühlt und würde mich wieder vermitteln lassen.“
Sebastian Kastner, Pflegefachmann IMC, Universitätsspital Zürich


Februar 2019

„Liebe Frau Pfyl, jetzt bin ich schon fast ein Jahr in der Schweiz. Ich bin so froh, dass ich mich für die Schweiz und das Kantonsspital Aarau entschieden habe. Sie haben mir unheimlich geholfen, mich diesen Schritt zu trauen. Ich möchte hie niemals wieder weggehen. Vielen Dank für alles."
Elisabeth Vogel, Pflegefachfrau, Kantonsspital Aarau


August 2017

„Sehr geehrte Frau Ponader
Ich wollte mich noch einmal sehr bedanken. Ich bin sehr schnell auch ein zweites mal wieder untergekommen und konnte mich ohne zu zögern an Sie wenden. Ich weiss das wirklich sehr zu schätzen. Liebe Grüsse, Frau Reineke“
Julia Reineke, Pflegefachfrau, Kantonsspital Aarau




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