Das Arbeitszeugnis
Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch (OR Art. 330a) auf ein Zeugnis, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistung und sein Verhalten ausspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf die Angaben über Art und Dauer des Arbeitszeugnisses zu beschränken. Demnach gibt es verschiedene Arten von Zeugnissen:
Das Vollzeugnis
Das Vollzeugnis (qualifiziertes Zeugnis) enthält folgende Punkte: Dauer des Anstellungsverhältnisses Aufgabengebiet (Pflichtenheft), Weiterbildung, Beförderungen, Qualifikation in Bezug auf Leistung, persönliche Eigenschaften und Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten bzw. Untergebenen, Austrittsgrund (mit indirekter Qualifikation), Schlussatz
Die Arbeitsbestätigung
Ein Arbeitsbestätigung (einfaches Zeugnis) wird oft auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, wenn die Qualifikationen über Leistung und Verhalten negativ ausgefallen sind bzw. negativ ausfallen würden. Eine Arbeitsbestätigung wird oft auch bei kurzer Anstellungsdauer ausgestellt, wenn es dem Vorgesetzten nicht möglich ist, die Leistung und das Verhalten objektiv zu beurteilen. In der Praxis wird eine Arbeitsbestätigung (vor allem bei längerer Anstellungsdauer) eher negativ gewertet, weil man dann davon ausgeht, dass Leistung und Verhalten schlecht waren.
Beispiele von Formulierungen und Interpretation
Bei der Formulierung und Interpretation von Arbeitszeugnissen hat sich eine Art "Geheimsprache" entwickelt. Durch die verschleierte Form der Zeugnisse entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie das Gesagte nun effektiv zu interpretieren ist. Dies vor allem deshalb, weil sich nicht alle Arbeitgeber dieser Codierung der Zeugnisse bedienen. Speziell bei kleineren Betrieben kann es vorkommen, dass unbewusst (evtl. durch Abschreiben alter Arbeitszeugnisse) eine Codierung verwendet wird. Erfreulicherweise gibt es in jüngster Zeit vermehrt Firmen, die keine Codierung mehr in den Zeugnissen verwenden und dies auch auf dem Zeugnis entsprechend vermerken.
Beispiele von Formulierungen und Interpretationen in Arbeitszeugnissen
| Formulierung | Interpretation |
| Keinerlei Bemerkungen über Leistung und Verhalten | Weder Leistung noch Verhalten befriedigten |
| Lediglich Bemerkungen über das Verhalten | Die Leistungen befriedigten nicht |
| Lediglich Bemerkungen über die Leistung | Das Verhalten entsprach nicht den Erwartungen bzw. Gepflogenheiten |
| "Er bemühte sich, seine Aufgabe so gut wie möglich... | Seine Leistungen befriedigten nicht, obwohl er sich Mühe gab |
| "Seine Leistungen waren zufriedenstellend" | Die Leistungen genügten,´sie hätten aber besser sein können |
| Formulierung | Interpretation |
| "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" | Er war ein guter Mitarbeiter oder"seine Leistungen waren gut" |
| "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder "seine Leistungen waren überdurchschnittlich" | Die Leistungen waren überdurchschnittlich, man lässt ihn nur ungern gehen |
| Keine Bemerkung über den Austrittsgrunf | Es besteht die Möglichkeit, dass er gehen musste |
| "Der Austritt erfolgt im gegenseitigem Einverständnis" | Man hat ihm gekündigt |
| der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch | Es handelt sich um einen normalen Austritt, der keine grosse Lücke hinterlässt |
| Der Austritt wird bedauert. | Man verliert diesen Mitarbeiter nur ungern, er war tüchtig |
| Der Austritt wird sehr bedauert | Der Mitarbeiter war sehr tüchtig, er hinterlässt eine empfindliche Lücke. |
